Geschäfts- und Lieferbedingungen
Nuttelmann Maschinen- und Anlagenbau GmbH
1. Lieferbedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
1.1. Mit der Bestellung einer Ware oder der Erteilung eines Reparaturauftrages ist die Erklärung des Kunden verbindlich. Wir (Nuttelmann) sind berechtigt, das in der Bestellung oder in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
1.2. Wird vom Auftraggeber Transportweg, Versand und Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sind wir berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die Gefahr des Transportes trägt in diesem Falle der Auftraggeber, es sei denn, dass uns bei eintretenden Schäden bei der Wahl der Maßnahme Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
1.3. Der Versand geschieht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Rücksendungen auf Gefahr des Absenders. Bei Wareneingang durch Post, Bahn etc. ist der Kunde verpflichtet, zur Wahrung des Rechtes auf Schadenersatz gegenüber der Bahn oder Post eine Tatbestandsaufnahme und evtl. Schadenersatz zu verlangen.
1.4. Die Rücknahme bestellter und bereits gelieferter mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Annullierungen von mangelfreien Sonderbestellungen sind grundsätzlich nicht möglich.
1.5. Können wir eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Kunden gewünschten Ausführung nicht liefern, so haben wir die Verpflichtung einen Ersatz zu liefern, der in „Form, Fit and Function“ identisch ist.
2. Allgemeine Zahlungsbedingungen
Gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung
3. Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt
3.1. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist Bremen.
3.2. Wir behalten uns das unveräußerliche Eigentum an sämtlicher von uns gelieferter Ware bis zur Zahlung unserer jeweiligen Forderung aus der Geschäftsbeziehung bzw. Begleichung eines noch etwaigen Kontokorrentsaldos – bei Hergabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung – vor.
4. Anerkennung der Liefer- und Zahlungsbedingungen
Durch die Erteilung eines Auftrages sind die vorstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen durch den Käufer oder Auftraggeber anerkannt.
5. Gewährleistung
5.1. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten, sofern der Kunde Unternehmer ist innerhalb von zwei Wochen, nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und so genau wie möglich zu bezeichnen. Dies gilt nicht im Falle einer von uns zu vertretender Arglist.
5.2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung beim Kauf einer Ware nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nacherfüllung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
6. Gesamthaftung
6.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.2. Die Haftungsbeschränkungen und – ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres vorsätzlichen und arglistigen Verhaltens, unserer gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Datenschutz
Wir weisen nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist sicher gestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Kenntnis gelangen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
8.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Bremen der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
8.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Vereinbarung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.